Spannende Diskussionsveranstaltung in Wien.

Was passiert, wenn heimische Unternehmen, die international tätig sind, durch ihre Aktivitäten Menschenrechte im Ausland gefährden? Welche Möglichkeiten haben die Beschäftigten in jenen Ländern, in denen der ArbeitnehmerInnenschutz weniger gut ausgebildet oder gar nicht vorhanden ist?

Die Vereinten Nationen haben mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte festgeschrieben, dass die Verantwortung von Unternehmen über die Grenzen der unmittelbaren Unternehmensstruktur hinausgeht.

In Frankreich wurde kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das französische Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfalt verpflichtet. Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf die eigenen Aktivitäten eines Unternehmens, sondern ebenso auf die Aktivitäten von Tochtergesellschaften und unabhängigen Zulieferern. In Deutschland steht ein ähnlicher Gesetzesvorschlag zur Diskussion, in der Schweiz wird es eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung geben, welche soziale und ökologische Pflichten für Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Ausland festschreibt.

Die Gewerkschaft vida unterstützt ein Projekt vom Verein „Netzwerk Soziale Verantwortung“, welches mit VertreterInnen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie mit Interessenvertretungen Möglichkeiten für entsprechende Sorgfaltspflichten auch für österreichische Unternehmen erarbeitet.

Auf der Veranstaltung „Globalisierte Wirtschaft, Globalisierte Verantwortung?“, werden das französische Gesetz sowie die Gesetzesvorschläge in Deutschland und in der Schweiz vorgestellt. Anschließend wird diskutiert, wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Österreich gesetzlich umgesetzt werden können.

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