Wann: 13.4.2016, 13:00-17:30 Uhr
Wo: ÖGB Catamaran, Johann-Böhm-Pl 1, 1020 Wien, Wilhelmine Moik Saal, 1501-B1, 1. Stock

Vertiefungsseminar Die Funktionsweise der IAO (International Labour Organisation – ILO) beim Streikrecht Die so genannten Kernarbeitsnormen der IAO setzen Standards für ArbeitnehmerInnen-rechte weltweit. Die IAO-Kernarbeitsnormen umfassen insgesamt acht internationale Übereinkommen, die grundlegende Rechte und Schutz von arbeitenden Menschen regeln: vom Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und der Zwangsarbeit bis zur Vereinigungsfreiheit.

Eines dieser Abkommen (IAO-Übereinkommen 87) regelt die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes. Zu den ArbeitnehmerInnen-rechten, die sich aus diesem Abkommen herleiten, zählt nach überwiegendem Verständnis auch das Streikrecht. Dies wird von den ArbeitgeberInnen seit Jahren bestritten. 2012 blockierten sie zum ersten Mal in der Geschichte der IAO deshalb im zuständigen Ausschuss für die internationale Überwachung dieses ArbeitnehmerInnengrundrechts. Dies ist der Versuch, ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit zu verwehren, auf internationaler Ebene von Regierungen den Schutz des Streikrechts einzufordern.

Einladung